Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht – er bildet die Grundlage für fundierte Geschäftsentscheidungen und Ihre steuerliche Planung. Wir übernehmen die Erstellung – unabhängig von Ihrer Rechtsform – und sorgen für eine ordnungsgemäße Offenlegung sowie fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzierungen)
- Erstellung von Jahresabschlüssen für gemeinnützige Körperschaften inkl. Mittelverwendungsrechnung und Rücklagenentwicklungen
- Übermittlung von Jahresabschlüssen an das Unternehmensregister
- Eintragungen ins Transparenzregister und Unternehmensregister
- Begleitung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Bilanz, EÜR & Co. – Wir erstellen Ihren Jahresabschluss
Wir fertigen Ihren Jahresabschluss an, unabhängig davon, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).
Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung bezeichnet man als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Ein Grundprinzip ist das „Zufluss- und Abflussprinzip“.
Der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen besteht im Wesentlichen aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und ggfs. dem Lagebericht. Im Gegensatz zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht hier eine periodengerechte Gewinnermittlung im Vordergrund. Neben den Jahresabschlüssen bereiten wir für unsere Mandanten auch die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse sowie die Offenlegung im Handelsregister vor.
Auch nehmen wir gerne weitere Eintragungen in den anderen Registergerichten für unsere Mandanten vor (u.a. Transparenzregister, Unternehmensregister).
Den Jahresabschluss stellen wir Ihnen gerne in Papier oder in digitaler Form zur Verfügung und übermitteln diesen entsprechend an die Finanzverwaltung.